Rechtsprechung
BGH, 25.11.2020 - StB 40/20 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 304 Abs. 5 StPO
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen den auf ein Ablehnungsgesuch ergehenden Beschluss des Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen und Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs i.R.e. Ablehnungsgesuchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Statthaftigkeit der Beschwerde gegen Verfügungen und Beschlüsse des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs i.R.e. Ablehnungsgesuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 05.09.2019 - StB 22/19
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen zur Kostentragungspflicht von …
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - StB 40/20
Diese ist allenfalls dann in Betracht zu ziehen, wenn die angefochtene Entscheidung in mit den Ausnahmetatbeständen vergleichbarer schwerwiegender Weise in die Rechtssphäre des Betroffenen eingreift (vgl. BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4 f. mwN). - BGH, 13.10.2015 - StB 10/15
Kein Rechtsmittel gegen sitzungspolizeiliche Maßnahme des Vorsitzenden am im …
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - StB 40/20
Für eine Ausdehnung auf Sachverhalte, die den Ausnahmekatalog auf völlig anders gelagerte Konstellationen erweitern würde, besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15, NJW 2015, 3671 Rn. 9). - BGH, 19.04.2018 - StB 5/18
Unzulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den vom Amtsgericht angeordneten …
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - StB 40/20
Es ist unbillig, den Angeschuldigten mit Kosten zu belasten, für deren Entstehung die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Beschlusses mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 12; BeckOK Kostenrecht/Dörndorfer, 31. Ed., § 21 GKG Rn. 1, 4; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 21 GKG Rn. 21 "Rechtsbehelfsbelehrung. - BGH, 11.05.1979 - StB 26/79
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - StB 40/20
Gemäß § 304 Abs. 5 StPO ist die Beschwerde gegen Verfügungen und Beschlüsse (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 1979 - StB 26/79 u.a., BGHSt 29, 13) des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs nur statthaft, wenn diese die Verhaftung, einstweilige Unterbringung, Beschlagnahme, Durchsuchung oder die in § 101 Abs. 1 StPO bezeichneten Maßnahmen betreffen. - OLG Stuttgart, 26.10.2017 - 2 Ws 289/17
Rechtsweg bei polizeilichen Präventivmaßnahmen: Zulässigkeit der sofortigen und …
Auszug aus BGH, 25.11.2020 - StB 40/20
Es ist unbillig, den Angeschuldigten mit Kosten zu belasten, für deren Entstehung die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Beschlusses mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. April 2018 - StB 5/18, NStZ-RR 2018, 262, 263; OLG Stuttgart, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 2 Ws 289/17, juris Rn. 12; BeckOK Kostenrecht/Dörndorfer, 31. Ed., § 21 GKG Rn. 1, 4; Hartmann/Toussaint, Kostengesetze, 50. Aufl., § 21 GKG Rn. 21 "Rechtsbehelfsbelehrung.
- BGH, 11.01.2024 - StB 74/23
Verwerfung der Beschwerde gegen den Beschluss des Ermittlungsrichters
Für eine Ausdehnung auf Sachverhalte, die den Ausnahmekatalog auf völlig anders gelagerte Konstellationen erweitern würde, besteht keine gesetzliche Grundlage (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. November 2020 - StB 40/20, juris Rn. 5;… vom 5. September 2019 - StB 22/19, juris Rn. 4 f. mwN;… vom 13. Oktober 2015 - StB 10/15 u.a., NJW 2015, 3671 Rn. 9).Es ist unbillig, den Angeschuldigten mit Kosten zu belasten, für deren Entstehung die fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung des angefochtenen Beschlusses mitursächlich geworden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. November 2020 - StB 40/20, juris Rn. 7).